Durchführung von Antigentests

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Durchführung Antigentests (Quelle www.pixabay.com)

Sie können ab dem 11.01.2021 in unseren Apotheken einen PoC-Antigentests auf SARS-CoV-2 durchführen. Sie brauchen dafür keinen Termin und können innerhalb der Öffnungszeiten diese Dienstleistung in Anspruch nehmen.

Hintergrundinformationen: Durchführung von PoC-Antigentests auf SARS-CoV-2 in Apotheken! Nach § 24 Infektionsschutzgesetz darf die Feststellung einer Infektion mit einem meldepflichtigen Krankheitserreger grundsätzlich nur durch einen Arzt erfolgen. Durch das Dritte Bevölkerungsschutzgesetz wurde § 24 Abs. 2 IfSG dahingehend geändert, dass der Arztvorbehalt nicht mehr für patientennahe Schnelltests auf SARS-CoV-2 gilt. Nach geltender Rechtsauffassung ist die Durchführung der Point-of-Care (PoC)-Antigen-Tests auf SARS-CoV-2 keine erlaubnispflichtige Ausübung der Heilkunde. Die Durchführung der Tests in Apotheken ist somit möglich. Eine Pflicht für Apotheken, die Durchführung von PoC-Antigentests auf SARS-CoV-2 anzubieten, besteht nicht. Jeder Apothekenleiter kann eigenverantwortlich entscheiden, ob er im Rahmen seines Apothekenbetriebs die hierfür erforderlichen personellen und sächlichen Ressourcen bereitstellen kann. Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier!

Es grüßt Sie ganz herzlich das Team der Ahorn-Apotheke und Patrick Hofmann

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